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Mitgliederversammlung 2017

Logo der Schweriner Rudergesellschaft.
Die Mitgliederversammlung 2017 wird vielschichtig.

Die Mitgliederversammlung 2017 findet am Sonntag, 26. Februar, um 15 Uhr im Restaurant Ruderhaus statt. Die wesentlichen Themen: Vorstandsneuwahl, die Einführung der Mitgliedsform „Auswärtiges Mitglied“, Änderung der Arbeitsstundenregelung und Ehrenmitgliedschaften. Hier gibt es die Tagesordnung und Erläuterungen dazu.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am

Sonntag, 26. Februar 2017, um 15 Uhr

im Restaurant Ruderhaus statt.

Tagesordnung

  1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes mit Diskussion
  2. Kassenbericht
  3. Bericht der Kassenprüfer
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Neuwahl des Vorstandes
  6. Wahl der Kassenprüfer
  7. Satzungsänderungen §4 und §5 – Auswärtiges Mitglied
  8. Änderung der Beitragsordnung
  9. Beschluss zur Arbeitspflicht
  10. Ehrenmitgliedschaften
  11. Ausblick auf das Jahr 2017 mit Haushalt
  12. Sonstiges

zu TOP 7

Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung folgende Satzungsänderungen zur Einführung der Mitgliedschaftsvariante „Auswärtiges Mitglied“ vor. Dazu ist es notwendig, die §§ 4 und 5 der Satzung zu ändern bzw. zu ergänzen.

In §4 wird die Zahl der Formen der Mitgliedschaften von drei auf vier erhöht und durch einen Punkt 4 ergänzt:

„§4 Mitgliedschaft

Der Verein unterscheidet vier Formen der Mitgliedschaft:

  1. Ordentliches Mitglied
  2. Förderndes Mitglied
  3. Ehrenmitglied
  4. Auswärtiges Mitglied“

§5 wird ergänzt durch einen Absatz 4:

„4. Auswärtiges Mitglied kann werden, wer nicht nur vorübergehend seinen Hauptwohnsitz außerhalb einer Entfernung von 50 Kilometern Luftlinie vom Vereinssitz hat und diese Form der Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand beantragt.

Wird der Hauptwohnsitz in den oben benannten Umkreis verlegt, wandelt sich die Form der Mitgliedschaft in die eines ordentlichen Mitgliedes.“

zu TOP 8

Der Vortand schlägt der Mitgliederversammlung vor, folgende Beitragssätze für „Auswärtige Mitglieder“ in die Beitragsordnung aufzunehmen:
„Monatsbeitrag 13,50 Euro, Jahresbeitrag 162 Euro“.

zu TOP 9

Der Vorstand wird der Mitgliederversammlung empfehlen, die Regelung zur Leistung von Arbeitsstunden zu ändern und diesen Beschluss zu fassen:

„Ab dem Jahr 2018 zahlt jedes Mitglied zwischen 17 und 70 Jahren jährlich zum 1.4. oder mit der Halbjahresabrechnung eines jeden Jahres einen Zusatzbeitrag von 100 Euro.

Die Zahlungspflicht entfällt, wenn das Mitglied nachweist, im Vorjahr mindestens 10 Stunden für die Rudergesellschaft gearbeitet zu haben. Die Nachweise in Form der veröffentlichten Arbeitskarten müssen jeweils bis zum 31.1. vorliegen. Fehlende Arbeitsstunden werden mit 10 Euro/Stunde verrechnet.

Stunden sind innerhalb einer Familie übertragbar. Mitglieder, die im Vorjahr weniger als 5 Ausfahrten hatten, sind von der Arbeitspflicht befreit. Bestand die Mitgliedschaft im Vorjahr nur zeitweise, werden die Arbeitsstunden anteilig verrechnet.“

zu TOP 10

Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung vor, folgende Mitglieder zu Ehrenmitgliedern der Schweriner Rudergesellschaft von 1874/75 zu ernennen:

  • Martin Meermann
  • Thomas Dickmann

Laut Satzung (§5, Absatz 3 und §11) obliegt es ausschließlich der Mitgliederversammlung, Ehrenmitglieder zu ernennen.

Schwerin, 24. Januar 2017, der Vorstand